Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Vorstandsmitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten beide den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Gröbke
Helmstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 16.01.2025.
Freitext
Fall 1
Satzung Blatt 19-29 der Akten
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