der Verkauf und die Durchführung des von der EKSA Management SA, Freiburg-Schweiz entwickelten Management- und Verkaufstrainings
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Hajo Kuperus
Amsterdam
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Renatus Laurentius Maria Janssen
Amsterdam
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband 2 Tag der ersten Eintragung: 23.01.1986
Eintragung Nr. 11 Spalte 4 b) vom 19.06.2023 von Amts wegen berichtigt.
Fall 19
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1985 mit Änderung vom 05.10.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher AG Köln HRB 21256) nach Hamburg beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LEPAYA GERMANY GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 273959) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.