Erster Vorsitzender ist der jeweilige Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde, zweiter Vorsitzender ist der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Walheim. Jeder der Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften kann der erste Vorsitzende bis zu einem Betrag von DM 2.000,00, der Vorstand, bestehend aus den Vorsitzenden, drei von der Mitgliederversammlung gewählten Vereinsmitgliedern und dem Rechner, bis zum Betrag von DM 40.000,00 verfügen. Ab einer Höhe von mehr als DM 40.000,00 entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albrecht Dautel
Walheim
Vorstand
Christian Lehmann
Walheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.07.1998
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 21.09.1998
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