Handelsregister · VR 1255
Chronologischer Auszug
Krankenpflegeverein Heilige Katharina von Siena e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Krankenpflegeverein St. Hildegard b) Ludwigshafen/Rh. | a) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten jeweils allein den Verein. b) Vorsitzender: Vogelgesang, Franz, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Seiberlich, Heinz, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 24.04.1952 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.08.2000 geändert. b) Dem Gesamtvorstand obliegt: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Der schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats bedürfen: 1) Abschluß von Artbeitsverträgen. 2) Der Erwerb und die Begründung von Beteiligungen jeglicher Art durch den Verein. 3) Die Abgabe von Bürgschafts-, Garantie- und Patronatserklärungen. | a) 30.01.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 30.08.1952 Satzung Bl. 2-4, 51-58 Beschl. Bl. 50 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1255 LU getreten. Freigegeben am 30.01.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Vogelgesang, Franz, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2009 Fuchs | ||
| 3 | b) nunmehr Vorsitzender: Steiger, Josef, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2010 Steiner b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Steiger, Josef, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nunmehr: Vorsitzender: Szuba, Josef Damian, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2020 Fuchs b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Krankenpflegeverein Heilige Katharina von Siena e.V. | a) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein den Verein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der schriftlichen Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats bedürfen: 1) Abschluß von Artbeitsverträgen. 2) Der Erwerb und die Begründung von Beteiligungen jeglicher Art durch den Verein. 3) Die Abgabe von Bürgschafts-, Garantie- und Patronatserklärungen. | a) 23.03.2022 Fuchs b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.