Handelsregister · VR 330016

Chronologischer Auszug

Krankenpflegeverein der Kath. Pfarrgemeinde Dossenheim e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Krankenpflegeverein der Kath. Pfarrgemeinde Dossenheim e.V.

b)
Dossenheim
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und
der Stellvertretende Vorsitzende. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Berken, Klaus-Dieter, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Marcolini, Martha, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.11.1951 in Neufassung vom 16.11.2002.
a)
03.03.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.03.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.02.1936
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Gnilka, Thomas, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Heller, Heiner, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Berken, Klaus-Dieter, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Marcolini, Martha, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2018
Kaluza
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Bestellt als
Liquidator:
Gnilka, Thomas, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Heller, Heiner, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Gnilka, Thomas, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
20.05.2019
Kaluza

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.