Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind je einzeln zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist dergestalt beschränkt, daß der 1. Vorsitzende bis zu einem Betrag von 2.000,00 DM und der Vorstand bis zu einem Betrag von 20.000,00 DM verfügen kann. Ab einer Höhe von mehr als 20.000,00 DM entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christopher Martin Reichert
Mundelsheim
Vorstand
Boris Nicolas Seitz
Mundelsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.12.1998 zuletzt geändert am 12.03.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.