Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Zu den Befugnissen des Vorstandes (i. S. des § 26 BGB) gehört u. a. die Vergabe von Aufträgen bis zu 10.000,00 DM im Rahmen des Haushaltsplanes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Clarine Helene Nicole Wagemaker-Sieger
Kranenburg
Vorstand
Alexander Bosmann
Kranenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.11.1978
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Vorstandswahl vom 02.03.2009, Blatt 74-75
Protokoll vom 29.03.2017, Blatt 90 - 93 d. A.
Protokoll vom 02.04.2024, Blatt 102 - 103 d. A. Protokoll vom 04.04.2025, Blatt 105 - 107 d. A.
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