Durchführung von allgemeiner Unternehmensberatung, Büroorganisation,Krisen- und Interims-Management und die Herstellung von Kontakten zwischen Firmen aus Asien und Europa, ausgenommen Steuer-und Rechtsberatung sowie Vermittlungsleistungen im Sinne des § 34c Gewerbeordnung. Der Groß- und Einzelhandel mit Produkten aus den Bereichen der Unterhaltungselektronik, Computer- und Telekommunikation.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Matthias Kramolisch
Buseck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer ermächtigt, die Gesellschaft uneingeschränkt zu vertreten. .
Gesellschaftsvertrag Blatt 3 ff. Sonderband
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Allendorf/Lumda sowie Änderungen des § 2 (Gegenstand des Unternehmens), die Streichung von §§ 3 Abs. 4 (Stammkapital, Stammeinlgen), 4 Abs. 2 (Geschäftsführung, Vertretung), 7 Abs. 2 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Geschäftsanteile), 8 Abs. 2a und Änderungen in §§ 8 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 10 (Bekanntmachungen) beschlossen.
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