Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet-und Sponsorenverträge, Veträge mit Mitarbeitern des Vereins wie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst-oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Teresa Huber
Weil am Rhein
Vorstand
Julien Lagarde
Lörrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1984 zuletzt geändert am 23.05.2013
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.07.1984
Satzung: AS 165 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.