Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende und der 1. Finanzreferent. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine, der 2. Vorsitzende und der 1. Finanzreferent vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro wird der Verein durch alle Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Martin
Uhldingen-Mühlhofen
Vorstand
Stephan Endres
Wasserburg
Vorstand
Simon Weißhaar
Pfullendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.05.1980 zuletzt geändert am 19.03.1994
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Datenschutz im Verein) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.03.2015.