Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie bei Kapitalgesellschaften deren Geschäftsführer - ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft sowie zwischen dieser und den Geschäftsführern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Kommanditist(in)
Florian Kraft
Korbach-Rhena
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Kraft Verwaltungs GmbH
Korbach-Rhena
Kommanditist(in)
Horst Kraft
Korbach-Rhena
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.