Handelsregister · VR 411917
Historischer Auszug
Kräuterland Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Lörrach
Vereinsregister
Blatt
VR
1917
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kräuterland
a.
Eingetragener
Verein.
a.
11.12.2013
Baden-Württemberg
e.V.
b)
Efringen-Kirchen
Der
Verein
wird
im
Sinne
des
8
26
BGB
gerichtlich
und
au-
ßergerichtlich
vertreten
durch
den
Vorsitzenden
und
dessen
tellvertreter.
Jeder
ist
einzelvertretungsberechtigt
und
von
en
Beschränkungen
des
8
181
BGB
befreit.
b.
Vorstand
Tanja
Sommer,
geb.
am
17.04.1980,
wohnhaft
in
Breisach
8
Vorsitzende
Elisabeth
Schwab,
geb.
am
17.02.1961,
wohnhaft
in
Staufen
K
Stellvertreterin
Die
Satzung
wurde
am
16.11.2013
errichtet..
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Lörrach
wurde
die
Kennziffer
41
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
_
ten
Blatt
Amtsgericht
JOAN
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
]
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.