Handelsregister · VR 60770
Chronologischer Auszug
Krach am Bach · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Krach am Bach b) Beelen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzende: Wittenbrink, Gabriele, Beelen 2. Vorsitzender: Hermeling, Frank, Beelen | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.02.1995 zuletzt geändert am 28.11.1995 | a) 21.09.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 02.06.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Warendorf VR 770 getreten. Freigegeben am 21.09.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Wittenbrink, Gabriele, Beelen Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hermeling, Frank, Beelen Gewählt als 1. Vorsitzender: Beermann, Frank, Beelen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Hartmann, Klaus, Beelen, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2014 Leve | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Beermann, Frank, Beelen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzender: Bäumker, Ralf, Beelen, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Tegelkamp, Jochen, Oelde, *XX.XX.XXXX Gewählt als Kassenwart: Steiling, Tobias, Beelen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder/Beiträge), § 7 (Organe des Vereins/Mitgliederversammlung/Vorstand) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 19.01.2024 Leve b) Beschluss Bl. 64 ff d.A. vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 83 ff d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.