Handelsregister · HRB 66164

Registerinformationen

KP Solutions IT Systems GmbH · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KP Solutions IT Systems GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ludwigshafen
Geschäftsanschrift
Sinsheimer Straße 49, 67067 Ludwigshafen am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 66164
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
13.08.2025
Abrufstand
12.02.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Anbieten von IT-Systemlösungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Konstantinos Paleokastritis

Ludwigshafen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2018
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der KP Solutions IT e.K. Inh. Konstantinos Paleokastritis (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 62411) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2

Formwechsel

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.06.2025 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Paleokastritis Konstantinos, Ludwigshafen/Rhein, geb. 21.08.1990 unter der Firma KP Solutions IT e.K. Inh. Konstantinos Paleokastritis in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 62411) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, welche mit heutigem Tage erfolgt ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.