Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG, speziell die Erbringung natur- und ingenieurwissenschaftlicher Leistungen in den Bereichen Abfall, Altlasten, Baugrund, Beweissicherungen, Boden, Deponien, Tiefbauplanung, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der dafür erforderlichen Untersuchungen. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten müssen von der der Gesellschaft beachtet werden. Insbesondere sind die Vorgaben aus Vorgaben aus Art. 3 Abs. 5 Satz 3 BauKaG zur Unabhängigkeit und as gemäß Art. 24 BauKaG zu den Berufspflichten einzuhalten. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen unabhängigen Ingenieurunternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweigs in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Olaf Pattloch
Dittenheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Brigitte Pattloch
Dittenheim
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Johannes Musiol
Schwabach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2002 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000 EUR auf 29.000 EUR und die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Satzung ist dementsprechend in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) geändert und im übrigen vollständig neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2002 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 EUR auf 30.000 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Partnerschaft mit Namen Dr. Kemmesies und Partner Beratender Ingenieur und Hydrogeologe mit dem Sitz in Gunzenhausen und die dementsprechende Neufassung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) der Satzung beschlossen. Die Partnerschaft mit Namen Dr. Kemmesies und Partner Beratender Ingenieur und Hydrogeologe mit dem Sitz in Gunzenhausen (PR 10) - übertragende Gesellschaft - ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2002 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Aufnahme gemäß §§ 2 ff, 39 ff, 45 a ff, 46 ff UmwG mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), 6 (Vertretung) und 8 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert: Vertretungsregelung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.07.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. So.