Handelsregister · HRB 3501

Registerinformationen

KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH · Amtsgericht Ansbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gunzenhausen
Geschäftsanschrift
Richard-Stücklen-Str. 2, 91710 Gunzenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3501
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
02.01.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG, speziell die Erbringung natur- und ingenieurwissenschaftlicher Leistungen in den Bereichen Abfall, Altlasten, Baugrund, Beweissicherungen, Boden, Deponien, Tiefbauplanung, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der dafür erforderlichen Untersuchungen. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten müssen von der der Gesellschaft beachtet werden. Insbesondere sind die Vorgaben aus Vorgaben aus Art. 3 Abs. 5 Satz 3 BauKaG zur Unabhängigkeit und as gemäß Art. 24 BauKaG zu den Berufspflichten einzuhalten. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen unabhängigen Ingenieurunternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweigs in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Olaf Pattloch

Dittenheim

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Brigitte Pattloch

Dittenheim

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Johannes Musiol

Schwabach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2002 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000 EUR auf 29.000 EUR und die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Satzung ist dementsprechend in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) geändert und im übrigen vollständig neu gefaßt.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2002 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 EUR auf 30.000 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Partnerschaft mit Namen Dr. Kemmesies und Partner Beratender Ingenieur und Hydrogeologe mit dem Sitz in Gunzenhausen und die dementsprechende Neufassung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) der Satzung beschlossen. Die Partnerschaft mit Namen Dr. Kemmesies und Partner Beratender Ingenieur und Hydrogeologe mit dem Sitz in Gunzenhausen (PR 10) - übertragende Gesellschaft - ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2002 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Aufnahme gemäß §§ 2 ff, 39 ff, 45 a ff, 46 ff UmwG mit der Gesellschaft verschmolzen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), 6 (Vertretung) und 8 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert: Vertretungsregelung.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.07.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. So.
  • Beschluss Bl. 17 SB; Satzung Bl. 52 ff SB
  • Beschl. Bl. 82, Zust.Beschl. Bl. 79, 82; Verschmelzungsvertr. Bl. 70 Rs. ff, Satzung Bl. 93 ff SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.