Handelsregister · HRB 101489
Chronologischer Auszug
Kowex Omnibusse und Fahrzeugtechnik GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kowex Omnibusse und Fahrzeugtechnik GmbH b) Abstatt c) Planung und Herstellung von Fahrzeugkonstruktionen; Groß- und Einzelhandel mit Fahrzeugzubehör; Herstellung und Konstruktion von Sonderfahrzeugen und Omnibussen; Handel mit Sonderfahrzeugen und Omnibussen. | 125.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Maurer, Armin, Elektroniker, Beilstein einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 31.10.1977 zuletzt geändert am 13.03.1997 | a) 16.11.2006 Kust b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 19.12.1977 Beschluss Sonderband Blatt 82-84 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 85-88 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Seestr. 48, 74232 Abstatt | a) 04.12.2012 Hartmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 23.02.2015 (13 IN 110/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 02.03.2015 Kunze | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.04.2015 (13 IN 110/15) ist der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 13.04.2015 Kunze | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 28.04.2015 (13 IN 110/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 13 IN 110/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 12.05.2015 Kunze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.