Handelsregister · HRB 101489

Chronologischer Auszug

Kowex Omnibusse und Fahrzeugtechnik GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kowex Omnibusse und Fahrzeugtechnik
GmbH

b)
Abstatt

c)
Planung und Herstellung von
Fahrzeugkonstruktionen; Groß- und
Einzelhandel mit Fahrzeugzubehör;
Herstellung und Konstruktion von
Sonderfahrzeugen und Omnibussen;
Handel mit Sonderfahrzeugen und
Omnibussen.
125.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Maurer, Armin, Elektroniker, Beilstein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.10.1977 zuletzt geändert am
13.03.1997
a)
16.11.2006
Kust

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.11.2006.

Tag der ersten
Eintragung: 19.12.1977

Beschluss
Sonderband
Blatt 82-84

Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 85-88
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Seestr. 48, 74232 Abstatt
a)
04.12.2012
Hartmann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 23.02.2015
(13 IN 110/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
02.03.2015
Kunze
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.04.2015
(13 IN 110/15) ist der Gesellschaft ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
13.04.2015
Kunze
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 28.04.2015
(13 IN 110/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 13 IN 110/15)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
12.05.2015
Kunze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.