Handelsregister · HRB 31950

Chronologischer Auszug

Kova-Industrieservice GmbH · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kova-Industrieservice GmbH

b)
Edenkoben
Geschäftsanschrift:
Klosterstraße 6, 67480 Edenkoben

c)
die Industrie- und Maschinenreinigung,
Wartung und Reparatur.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kovacevic, Dejan, Edenkoben, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016
a)
15.08.2016
Schnabel

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
29/19) vom 29.03.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.04.2019
Seiler

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
29/19) vom 30.04.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
06.05.2019
Seiler

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
12/23) vom 08.02.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.02.2023
Seiler

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
12/23) vom 06.03.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
08.03.2023
Schnabel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.