Handelsregister · HRB 20664

Chronologischer Auszug

KOTAX Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KOTAX Treuhand- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Leipzig

c)
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz
3 StBerG.Tätigkeiten,die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar
sind,insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Absatz 4 Nr.1 StBerG wie
z.B.handels-und Bankgeschäfte,sind
ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Koch, Bernhard, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2003.
a)
17.05.2004
Schulze

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
6 -13 SB
2b)
Geschäftsanschrift:
Harnackstraße 9, 04317 Leipzig
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
09.04.2010
Hasselberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.