Handelsregister · HRB 758387

Chronologischer Auszug

KORIS Force & Safety Components GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KORIS Vision & Force GmbH

b)
Leutenbach
Geschäftsanschrift:
Im Grund 4, 71397 Leutenbach

c)
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Komponenten, Anlagen und Roboterzellen
für die industrielle Automation im Bereich
Vision und Force.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Rentschler, Udo, Schwaikheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Dr. Meier, Wolfgang Karl, Stutensee,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2016.
a)
13.10.2016
Drexler
2a)
Firma geändert; nun:
KORIS Force & Safety Components GmbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Komponenten, Roboterzellen
und Anlagen für die industrielle Automation,
insbesondere mit den Schwerpunkten
taktiler Sensorik und funktionaler
Sicherheit.
Prokura erloschen:
Dr. Meier, Wolfgang Karl, Stutensee,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
11.09.2020
Kunze
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.08.2021
(8 IN 1187/21) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
11.08.2021
Kunze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.