Handel mit Werkzeugen der Metallindustrie, das Herrichten neuer Werkzeuge für den Gebrauchszweck und die Wiederinstandsetzung gebrauchter Werkzeuge durch Schleifen. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung von Werkzeugen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Heike Kopp
Lindenfels-Winterkasten
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Achim Kopp
Lindenfels
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Fabian Kopp
Lindenfels
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Luisa Helm
Reichelsheim (Odenwald)
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.1980 zuletzt geändert am 04.11.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Nachfolgeregelung bei Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 4 (alt 7) (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) und 5 (alt 11) (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.01.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 91 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 7
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.