Handelsregister · VR 400059

Chronologischer Auszug

Konzertchor EINTRACHT Albstadt-Ebingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Konzertchor EINTRACHT Albstadt-Ebingen e.V.

b)
Albstadt
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Kassenwart. Jeder von ihnen ist
alleinvertretungsberechtigt. Zur Übertragung von
Grundstückseigentum und zur Eingehung
dahingehender Verpflichtungen ist die Einwilligung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Schriftführerin:
Kretschmar, Lucie, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Grass, Irmtrud, Meßstetten, *XX.XX.XXXX
Vorsitzende:
Roth, Heidi, geb. Schlaich, Meßstetten, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Wolfer, Wilfried, Albstadt-Ebingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.01.1920 mit Änderung; zuletzt geändert am
10.02.2007.
a)
08.05.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.05.2015.
Tag der ersten Eintragung:
05.02.1920
Satzung:
Sonderband
Blatt 93-99
2b)
Bestellt als
Stellvertrender Vorsitzender:
Jocham, Erwin, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Kassenwartin:
Choi, Heike, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Schriftführerin:
Krieg-Dickreuter, Susanne, Neufra, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Schriftführerin:
Kretschmar, Lucie, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Wolfer, Wilfried, Albstadt-Ebingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Kassenwart:
Grass, Irmtrud, Meßstetten, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2022
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.