Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in, der/die Schriftführer/in und der künstlerische Leiter. Der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der künstlerische Leiter sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Im übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 13-14 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2005.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Neufassung der Satzung Blatt 13 - 14 der Akten (Band II)
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 07.10.1993
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.