Handelsregister · HRB 137235
Chronologischer Auszug
Kontora Kapitalverwaltungs GmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kontora Kapitalverwaltungs GmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Ballindamm 39, 20095 Hamburg c) Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3 und 4 (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, c. Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, d. für die Vermögensgegenstände in lit. b) und c) genutzte Infrastruktur im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, e. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 3 Abs. 3 lit. a) bis lit. d) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, f. die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, g. Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 193 KAGB, h. Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB, i. Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB und j. Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AIF, die mit den oben unter Abs. 3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, b. die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, c. die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, d. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) und e. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, weiche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | 125.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Buchwald, Stephan, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Otternberg, Berndt, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kagel, Kilian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Piper, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX Golz, Ramona Eva, Elmshorn, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2014 mit Änderung vom 22.05.2015 | a) 06.07.2015 Kob |
| 2 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg | a) 22.03.2016 Thomas | ||||
| 3 | b) Bestellt Geschäftsführer: Golz, Ramona Eva, Elmshorn, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen Golz, Ramona Eva, Elmshorn, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2017 Krenzer | |||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Maurenbrecher, Patrick Severin Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.04.2018 Krenzer | ||||
| 5 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3 und 4 (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, c. Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, d. für die Vermögensgegenstände in lit. b) und c) genutzte Infrastruktur im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, e. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 3 Abs. 3 lit. a) bis lit. d) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, f. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 4 KAGB g. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in der Durchschau ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis I) investieren dürfen h. Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 193 KAGB, i. Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB, j. Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB, k. Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann und I. Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), , b. Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfoiioverwaltung), c. die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d. die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, e. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), f. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen und g. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlungen vom 05.10.2018, 03.01.2018 und 02.02.2018 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 02.07.2018 Dr. Sandidge b) Fall 6 | |||
| 6 | Prokura erloschen Piper, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2019 Krenzer | ||||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Landsiedel, Henning Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 28.02.2020 Krenzer | ||||
| 8 | b) Bestellt Geschäftsführer: Landsiedel, Henning Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Golz, Ramona Eva, Elmshorn, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen Landsiedel, Henning Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 14.07.2020 Krenzer | |||
| 9 | b) Bestellt Geschäftsführer: Hoffmann, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) 02.11.2020 Krenzer | ||||
| 10 | Prokura erloschen Kagel, Kilian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2021 Krenzer | ||||
| 11 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Otternberg, Berndt, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2021 Krenzer | ||||
| 12 | b) Geändert, nun (Vertretung) Geschäftsführer: Hoffmann, Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun (Vertretung) Geschäftsführer: Landsiedel, Henning Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.05.2021 Krenzer | ||||
| 13 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Buchwald, Stephan, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2023 Krenzer | ||||
| 14 | b) Bestellt Geschäftsführer: Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | a) 19.06.2023 Krenzer | ||||
| 15 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3 und 4 (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind: 3.1 Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: (a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (b) Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, (c) Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, (d) für die Vermögensgegenstände in lit. (b) und (c) genutzte Infrastruktur im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, (e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer 3.1 lit. (a) bis lit. (d) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, (f) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, (g) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. (a) bis (l) investieren dürfen, (h) Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 193 KAGB, (i) Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB, (j) Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB, (k) Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann und (l) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB. 3.2 Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, welche in die nach § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren sowie nach § 284 Abs. 2 KAGB folgenden genannten Vermögensgegenstände: (a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, (b) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, (c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, (d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, (e) Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, (f) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, (g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB und (h) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 3.3 Allgemeine offene inländische Spezial- AIF gem. § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: (a) Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 8 KWG, (b) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, (c) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (d) Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, (e) Container im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, (f) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von Ziffer 3.3 lit. (d) bis (e) genutzt wird, (g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer 3.3 lit. (a) bis lit. (f) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, (h) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, (i) die Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. (a) bis (k) investieren dürfen, (j) Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann und (k) Gelddarlehen nach § 285 KAGB 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), (b) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), (c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, (d) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, (e) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), (f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen und (g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 14.12.2023 Dr. Hess b) Fall 16 |
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