Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Mitgliederversammlung kann festlegen, dass Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 800,00 EUR verpflichten würden, nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vorstand vorgenommen werden dürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Till Hastreiter
Berlin
Vorstand
Jutta Henssler
Konstanz
Vorstand
Andreas Bechtold
Konstanz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.12.2015 mit Änderung vom 15.02.2016 und 23.03.2016.
Freitext
Satzung: AS 67 ff
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