Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch jederzeitigen Beschluß der Gesellschafter kann für den Fall, daß mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, a) einzelnen oder mehreren von ihnen oder allen die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden, b) einzelnen oder mehreren von ihnen oder allen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Auch ein einziger vorhandener Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Berta Ada Fischer
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.1988
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Beschlüsse der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.09.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.