Die Projektentwicklung, das Baumanagement, die Unternehmensberatung, die IT-Beratung sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bauwesen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Arne Löffler
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Ron-Henrik Eilert
Hildesheim
Einzelprokura 285
Marvin Robert Switala
Berlin
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
005
Der Vorstand ist durch Satzung vom 01.07.2002 für die Dauer von fünf Jahren ab der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu einem Nennbetrag von 12.500 EUR durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Einlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2002/I) Der Vorstand ist durch Satzung vom 01.07.2002 für die Dauer von fünf Jahren ab der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu einem Nennbetrag von 12.500 EUR durch Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2002/II)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.