Handelsregister · HRB 177812

Chronologischer Auszug

Kompetenz Jugendhilfe gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kompetenz Berlin Interkulturelle Jugend- und Familienhilfe
gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kurfürstenstraße 79, 10787 Berlin

c)
Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung
und Erziehung, die Förderung
der Flüchtlingshilfe, das Führen
von Vereinsvormundschaften und
Pflegschaften und die stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB
VIII. Dabei ist die Gesellschaft
selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kizilhan, Nora, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
1.
Ipek, Sevket, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura zusammen mit der Geschäftsführerin Nora Kizilhan
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
22.12.2015

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung der Kompetenz Berlin Interkulturelle Jugend- und Familienhilfe e.V. mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR
32274 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.2015;
26.05.2016.
a)
23.06.2016
Schnitker
2b)
Geschäftsführer:
2.
Ipek, Sevket, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
2.
Tagay, Diyar, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen

Nicht mehr Prokurist:

1. Ipek, Sevket
a)
21.11.2017
Lampe
3c)
(1) Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und
Erziehung sowie die Förderung
der Flüchtlingshilfe. Zu diesem
Zwecke können auch Vereinsvormundschaften oder Pflegschaften geführt und stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII betrieben werden. Weiterhin werden
Entwicklungsprojekte und entwicklungspolitische Projekte gefördert.
(2) Dabei ist die Gesellschaft
selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch sozialpädagogische Arbeit wie folgt verwirklicht:
- Schulung und Fortbildung zu
den Themen Migration und psychische Erkrankungen
- Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche (Lernförderung
und Schulbegleitung)
- Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Elterntraining
- Training von Kommunikationsund Konfliktfähigkeit
- Konfliktmanagement ggf. in der
Muttersprache
- Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von
Migranten
- Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der Sozialarbeit
- Unterstützung und Stärkung der
betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder
Pflegschaften
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
12.04.2018
Bialek
4c)
1 Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und
Erziehung sowie die Förderung
der Flüchtlingshilfe. Zu diesem
Zwecke können auch Vereinsvormundschaften oder Pflegschaften geführt und stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII betrieben werden. Weiterhin werden
Entwicklungsprojekte und entwicklungspolitische Projekte gefördert;
2 Dabei ist die Gesellschaft selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke;
3 Der Satzungszweck wird insbesondere durch sozialpädagogische
Arbeit wie folgt verwirklicht:
Schulung und Fortbildung zu den
Themen Migration und psychische Erkrankungen ; Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche (Lernförderung und Schulbegleitung); Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch
Elterntraining ; Training von
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit ; Konfliktmanagement ggf.
in der Muttersprache ; Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Migranten ;
Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
im Bereich der Sozialarbeit ; Unterstützung und Stärkung der betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder
Pflegschaften ; Gründung, Betreuung und Betreiben von Kindertagesstätten und Kinderheimen ;
Gründung, Betreuung und Betreiben von Frauenhäusern;
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
20.07.2018
Bialek
5c)
(1) Die Zwecke der Gesellschaft
sind
a) die Förderung der Jugendhilfe
b) die Förderung der Erziehung
und Bildung
c) die Förderung mildtätiger Zwecke
d) die Förderung der Flüchtlingshilfe
e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
f) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
(2) Die Satzungszwecke Förderung der Jugendhilfe sowie Förderung der Erziehung und Bildung
werden verwirklicht insbesondere
durch:
- Schulung und Fortbildung zu
den Themen Migration und psychische Erkrankungen
- Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche (Lernförderung
und Schulbegleitung)
- Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Elterntraining
- Training von Kommunikationsund Konfliktfähigkeit
- Konfliktmanagement ggf. in der
Muttersprache
- Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von
Migranten
- Unterstützung und Stärkung der
betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder
Pflegschaften
- Gründung, Betreuung und Betreiben von Einrichtungen im Sinne des VIII. Sozialgesetzbuches
im Bereich der Jugendhilfe (z.B.
Kindertagesstätten, Kinderheimen, betreute Wohnformen von
Jugendlichen, gemeinsame Wohnformen von Mütter/Väter mit Kindern)
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
für den Personenkreis nach § 67
SGB XII
(3) Im Bereich der Satzungszwecke Förderung der Flüchtlingshilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur des
Völkerverständigungsgedankens
unterstützt die Gesellschaft andere steuerbegünstigte Körperschaften oder andere Körperschaften
des öffentlichen Rechts ideell und
materiell durch die Beschaffung
von Mitteln im Sinne des § 58 Nr.
1 Abgabenordnung.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 7
(Gemeinnützigkeit).
a)
01.10.2019
Dr. Lehmann
6a)
Kompetenz Jugendhilfe gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
a)
25.03.2020
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.