Handelsregister · HRB 46303
Chronologischer Auszug
Kompass Familienhilfe GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kompass Familienhilfe gGmbH b) Hainburg Geschäftsanschrift: Spessartstraße 15, 63512 Hainburg c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Jugendlichen und der Familie, sowie die Familienhilfe gemäß den §§ 27, 28, 30, 31 und 41 SGB VIII. (3) Dieser Zweck wird verwirklicht durch eine wegweisende Hilfe für Familien, die ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihres Unterstützungsbedarfs eigene Kräfte für ein selbstbestimmtes Leben wieder nutzbach macht | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführerin: Schilling-Bethmage, Angelika geb. Schilling, Hainburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2012 mit Änderung vom 23.05.2012 | a) 31.05.2012 Ding b) Fall 1 | |
| 2 | c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Jugendlichen und der Familie, sowie die Familienhilfe gemäß den §§ 27, 28, 30, 31 und 41 SGB VIII. (3) Dieser Zweck wird verwirklicht durch eine wegweisende Hilfe für Familien, die ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihres Unterstützungsbedarfs; (4) Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen. (5) Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2013 hat die Änderung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 02.05.2013 Falter b) Fall 2 | |||
| 3 | c) (1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 AO Nr. 4 und die Förderung der Erziehung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. (3) Sie verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, dass sie zur eigenverwantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Hierzu gehört auch das Angebot der Jugendarbeit, der Jugend Sozialhilfe Arbeit, des erzieherischen Jugendschutzes und die Förderung der Erziehung in der Familie ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihres Unterstützungsbedarfes. (4) Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (5) Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Aufgaben der Gemeinnützige Kompass Familienhilfe gGmbH beinhaltet im Einzelnen: Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Erziehungshilfe. | a) 27.05.2013 Falter b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 02.05.2013 berichtigt in Spalte 2 c) | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Grundstraße 46, 63512 Hainburg | a) 12.10.2016 Lippmann b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.