Handelsregister · HRB 46303

Chronologischer Auszug

Kompass Familienhilfe GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kompass Familienhilfe gGmbH

b)
Hainburg
Geschäftsanschrift:
Spessartstraße 15, 63512 Hainburg

c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in
der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der
Gesellschaft ist die sozialpädagogische
Betreuung und Beratung von Jugendlichen
und der Familie, sowie die Familienhilfe
gemäß den §§ 27, 28, 30, 31 und 41 SGB
VIII. (3) Dieser Zweck wird verwirklicht
durch eine wegweisende Hilfe für Familien,
die ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion
und ihres Unterstützungsbedarfs eigene
Kräfte für ein selbstbestimmtes Leben
wieder nutzbach macht
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Schilling-Bethmage, Angelika geb. Schilling,
Hainburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2012 mit Änderung vom
23.05.2012
a)
31.05.2012
Ding

b)
Fall 1
2c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in
der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der
Gesellschaft ist die sozialpädagogische
Betreuung und Beratung von Jugendlichen
und der Familie, sowie die Familienhilfe
gemäß den §§ 27, 28, 30, 31 und 41 SGB
VIII. (3) Dieser Zweck wird verwirklicht
durch eine wegweisende Hilfe für Familien,
die ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion
und ihres Unterstützungsbedarfs; (4) Der
Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die
geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den
Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die
Gesellschaft kann Zweigniederlassungen
errichten und sich an anderen
Gesellschaften beteiligen. (5) Der
Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet,
die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar
den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten
und andere branchengleiche oder
branchenähnliche Unternehmen erwerben,
pachten oder sich an solchen Unternehmen
beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2013 hat die
Änderung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
02.05.2013
Falter

b)
Fall 2
3c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Abgabrenordnung von 1977 in
der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der
Gesellschaft ist die Jugendhilfe gemäß § 52
Abs. 2 AO Nr. 4 und die Förderung der
Erziehung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. (3)
Sie verfolgt das Ziel, junge Menschen in
ihrer Entwicklung zu fördern und dazu
beizutragen, dass sie zur
eigenverwantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
heranwachsen. Hierzu gehört auch das
Angebot der Jugendarbeit, der Jugend
Sozialhilfe Arbeit, des erzieherischen
Jugendschutzes und die Förderung der
Erziehung in der Familie ungeachtet ihrer
Herkunft, ihrer Religion und ihres
Unterstützungsbedarfes. (4) Der
Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die
geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den
Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die
Gesellschaft kann Zweigniederlassungen
errichten und sich an anderen
Unternehmen beteiligen. (5) Der
Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet,
die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar
den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten
und andere branchengleiche oder
branchenähnliche Unternehmen erwerben,
pachten oder sich an solchen Unternehmen
beteiligen. Die Aufgaben der
Gemeinnützige Kompass Familienhilfe
gGmbH beinhaltet im Einzelnen: Hilfe zur
Erziehung, Erziehungsberatung,
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer,
Sozialpädagogische Erziehungshilfe.
a)
27.05.2013
Falter

b)
Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
02.05.2013 berichtigt in
Spalte 2 c)
4b)
Geschäftsanschrift:
Grundstraße 46, 63512 Hainburg
a)
12.10.2016
Lippmann

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.