Aufgabe der Kommunalwerke ist die Versorgung des Marktgebietes mit Wasser und Nahwärme sowie die Entsorgung von Abwasser
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Werkleiter vertritt den Eigenbetrieb. Die Vertretungsbefugnis des Werkleiters ist gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 BayGO -ergänzt durch §§ 4, 5, 6 und 7 der Betriebssatzung- auf laufende Geschäfte beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Thomas Salzberger
Kaufering
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Körperschaft öffentlichen Rechts
Freitext
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1 BayGO) der Gemeinde Kaufering.
Satzung Bl. 2 SB
(Fall 4)
(Fall 5)
Satzung
Satzung vom 10.04.1997.
Satzungsneufassung durch Beschluss des Marktgemeinderats Kaufering vom 12.11.2008 (mit Wirkung ab 01.12.2008).
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