Handelsregister · HRA 8961

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen Oberostendorf Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen Oberostendorf
Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde

b)
Oberostendorf

c)
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen zur
Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung
in das bestehende Stromnetz nach den
Bestimmung des EEG. Zum
Unternehmensgegenstand gehört auch auch
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.

Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Gemeinden wahrnehmen.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Holzheu, Helmut, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Geiger, Thomas, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Oberostendorf

Satzung vom 11.06.2008 samt Änderung vom 29.10.2008.
a)
15.12.2008
Wendl
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Angerstraße 12, 86869 Oberostendorf
a)
21.09.2010
Fendl
3c)
Gegenstand geändert, nun:
Der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen,
insbesondere Photovoltaikanlagen zur
Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung
in das bestehende Stromnetz nach den
Bestimmung des EEG. Zum
Unternehmensgegenstand gehört auch auch
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.

Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Gemeinden wahrnehmen.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Frank, Theobald, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Vorstand:
Geiger, Thomas, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss des Gemeinderats vom 02.07.2013 wurde die
Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens) geändert.
a)
12.02.2014
Böcker
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Holzheu, Helmut, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Baumgartner, Andreas, Unterostendorf, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2014
Rieser
5c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der
Betrieb von Anlagen der Stromerzeugung und
dessen Einspeisung in das bestehende
Stromnetz nach den Bestimmungen des EEG.
Der Betrieb einer Nahwärmeversorgung in der
Gemeinde Oberostendorf einschließlich
Wärmeerzeugung und die Errichtung,
Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und
Liegenschaften der Gemeinde Oberostendorf,
soweit es von der Gemeinde Oberostendorf im
Einzelfall damit beauftragt wird. Zum
Unternehmensgegenstand gehört auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit Ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.

Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Gemeinden wahrnehmen.
a)
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.04.2016 wurde die
Satzung in § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens)
geändert.
a)
02.12.2016
Böcker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.