Handelsregister · HRA 8961
Chronologischer Auszug
Kommunalunternehmen Oberostendorf Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kommunalunternehmen Oberostendorf Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde b) Oberostendorf c) Der Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmung des EEG. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Holzheu, Helmut, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX Vorstand: Geiger, Thomas, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Oberostendorf Satzung vom 11.06.2008 samt Änderung vom 29.10.2008. | a) 15.12.2008 Wendl | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Angerstraße 12, 86869 Oberostendorf | a) 21.09.2010 Fendl | |||
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: Der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmung des EEG. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | b) Bestellt: Vorstand: Frank, Theobald, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Geiger, Thomas, Oberostendorf, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluss des Gemeinderats vom 02.07.2013 wurde die Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert. | a) 12.02.2014 Böcker | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Holzheu, Helmut, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Baumgartner, Andreas, Unterostendorf, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2014 Rieser | |||
| 5 | c) Gegenstand geändert, nun: Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Betrieb von Anlagen der Stromerzeugung und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmungen des EEG. Der Betrieb einer Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberostendorf einschließlich Wärmeerzeugung und die Errichtung, Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und Liegenschaften der Gemeinde Oberostendorf, soweit es von der Gemeinde Oberostendorf im Einzelfall damit beauftragt wird. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit Ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.04.2016 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert. | a) 02.12.2016 Böcker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.