Handelsregister · HRA 110323
Chronologischer Auszug
Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg b) Starnberg c) Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3 Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG - | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Wiedemann, Peter, Starnberg, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung vom 15.10.2018. | a) 15.02.2019 Drexler | |
| 2 | b) Bestellt: Vorstand: Christoph, Wufka, Seefeld, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Wiedemann, Peter, Starnberg, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2020 Straßer | |||
| 3 | Einzelprokura: Tschachtli, Sarah, München, *XX.XX.XXXX Pagel, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2020 Straßer | |||
| 4 | c) Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3 Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG -. Das Kommunalunternehmen darf im Rahmen der Art. 74 - 84 LKrO Tätigkeiten außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge des Landkreises Starnberg übernehmen, sich in entsprechender Anwendung der für den Landkreis Starnberg geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen gründen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, sowie Betriebe gewerblicher Art begründen und unterhalten. Das Kommunalunternehmen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens dienlich sind. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (wie z.B. die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen), der Erzeugung und des Handels von Substraten, Rohstoffen sowie energetisch nutzbaren Einsatzstoffen. Das Kommunalunternehmen ist bei Tätigkeiten im Rahmen der Energieerzeugung nicht auf die Deckung des Eigenbedarfs im Landkreisgebiet beschränkt. | a) Der Kreistag des Landkreises Starnberg hat am 27.03.2023 die Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) der Satzung beschlossen. Dabei geändert: Gegenstand des Unternehmens. | a) 24.05.2023 Müller | ||
| 5 | Prokura erloschen: Tschachtli, Sarah, München, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Roth, Sebastian, Gauting, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2024 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.