Handelsregister · HRA 110323

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft
im Landkreis Starnberg, Anstalt des
öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg

b)
Starnberg

c)
Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher
Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG einschließlich der Erstellung von
Abfallwirtschaftskonzepten und
Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3
Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG -
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Wiedemann, Peter, Starnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 15.10.2018.
a)
15.02.2019
Drexler
2b)
Bestellt:
Vorstand:
Christoph, Wufka, Seefeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wiedemann, Peter, Starnberg, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2020
Straßer
3Einzelprokura:
Tschachtli, Sarah, München, *XX.XX.XXXX
Pagel, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2020
Straßer
4c)
Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher
Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG einschließlich der Erstellung von
Abfallwirtschaftskonzepten und
Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3
Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG -. Das
Kommunalunternehmen darf im Rahmen der
Art. 74 - 84 LKrO Tätigkeiten außerhalb der
kommunalen Daseinsvorsorge des
Landkreises Starnberg übernehmen, sich in
entsprechender Anwendung der für den
Landkreis Starnberg geltenden Vorschriften an
anderen Unternehmen beteiligen oder andere
Unternehmen gründen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient, sowie Betriebe
gewerblicher Art begründen und unterhalten.
Das Kommunalunternehmen ist im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die
zur Erreichung oder Förderung der Aufgaben
des Kommunalunternehmens dienlich sind.
Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten im
Bereich der Energieerzeugung aus
erneuerbaren Energien (wie z.B. die Errichtung
und der Betrieb von Photovoltaikanlagen), der
Erzeugung und des Handels von Substraten,
Rohstoffen sowie energetisch nutzbaren
Einsatzstoffen. Das Kommunalunternehmen
ist bei Tätigkeiten im Rahmen der
Energieerzeugung nicht auf die Deckung des
Eigenbedarfs im Landkreisgebiet beschränkt.
a)
Der Kreistag des Landkreises Starnberg hat am 27.03.2023 die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens)
der Satzung beschlossen.
Dabei geändert: Gegenstand des Unternehmens.
a)
24.05.2023
Müller
5Prokura erloschen:
Tschachtli, Sarah, München, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Roth, Sebastian, Gauting, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2024
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.