Handelsregister · HRA 3632

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen der Gemeinde Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz A.d.ö.R.) · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen der Gemeinde
Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts
(AdöR)

b)
Petersaurach
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach

c)
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energien in der
Gemeinde Petersaurach.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)

Vorstand:
Hannamann, Andreas, Ansbach, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen).
Satzung vom 25.10.2010.
a)
16.12.2010
Nagl
2c)
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energien in der
Gemeinde Petersaurach. Das
Kommunalunternehmen übernimmt zudem
die Errichtung und den Betrieb der
Breitbandversorgung in der Gemeinde
Petersaurach.
a)
Die Hauptversammlung vom 24.01.2012 hat die Änderung des §
2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
02.02.2012
Nagl
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hannamann, Andreas, Ansbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Huber, Martin, Merkendorf, *XX.XX.XXXX
a)
11.06.2018
Hierzegger
4c)
Gegenstand geändert nun:
- die Errichtung und der Betrieb von Anlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien in der
Gemeinde Petersaurach. - die Errichtung,
Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und
Liegenschaften der Gemeinde Petersaurach,
soweit es von der Gemeinde Petersaurach im
Einzelfall damit beauftragt wird. - die Planung
und Umsetzung von städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinde
Petersaurach, soweit es von der Gemeinde
Petersaurach im Einzelfall damit beauftragt
wird. Das Kommunalunternehmen verwaltet
darüber hinaus im Sinne des Abs. 3
kommunale Einrichtungen, Betriebe,
Unternehmen und direkte und indirekte
Beteiligungen der Gemeinde und deren
Unternehmen und Betriebe, soweit es hierzu
von der Gemeinde beauftragt wird. Dazu
gehört auch die Verwaltung von Vermögensund Finanzmitteln der Gemeinde selbst oder
der hier zuvor genannten Unternehmen,
Beteiligungen, Einrichtungen und Betriebe,
sowohl im eigenen als auch im fremden
Namen, als auch von eigenen Vorhaben oder
Vorhaben der hier zuvor genannten
Einrichtungen, Betrieben, Beteiligungen und
Unternehmen aus eigenen oder zu
verwaltenden Mitteln, die bauliche Errichtung,
Erhaltung und Betreibung von Anlagen und
Betrieben im Rahmen solcher Vorhaben.
a)
Am 18.06.2018 wurde § 2 (1) (Gegenstand des Unternehmens)
der Satzung neu gefasst. Desweiteren wurde die Anlage 1 zur
Satzung (Mitglieder des Verwaltungsrates) geändert und neu
gefasst.
a)
02.05.2019
Hierzegger
5a)
Name geändert, nun:
Kommunalunternehmen der Gemeinde
Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts
(kurz A.d.ö.R.)

c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Aufgabe des Kommunalunternehmens ist
1. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen
zur Energieerzeugung und -verteilung im
Gemeindegebiet, welche auf Grundlage von
erneuerbaren Energien oder nachwachsenden
Rohstoffen betrieben werden, z. B. PV-
Anlagen, Versorgung mit Fern-/Nahwärme
usw.
2. Die Errichtung und der Betrieb von
Speichersystemen im Gemeindegebiet zur
Optimierung der Energienutzung, sowie zum
Ausgleich von Spitzenlasten,
Lastverschiebungen oder Netzstabilisierung
des öffentlichen Stromnetzes, z. B.
Batteriespeicher usw.
3. Die Errichtung (sowohl Kauf als auch
Neubau), Verwaltung oder Bewirtschaftung
gemeindlicher Liegenschaften z. B.
Bereitstellung von sozialem Wohnraum oder
zur Daseinsvorsorge usw.
4. Die Planung oder Umsetzung von
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen im
Gemeindegebiet Petersaurach.
a)
Am 04.10.2021 wurde die Satzung neu gefasst.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 (Name, Sitz,
Stammkapital) und § 2 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens).
a)
18.01.2022
Hierzegger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.