Handelsregister · HRA 3632
Chronologischer Auszug
Kommunalunternehmen der Gemeinde Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz A.d.ö.R.) · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kommunalunternehmen der Gemeinde Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) b) Petersaurach Geschäftsanschrift: Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach c) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in der Gemeinde Petersaurach. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Hannamann, Andreas, Ansbach, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen). Satzung vom 25.10.2010. | a) 16.12.2010 Nagl | |
| 2 | c) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in der Gemeinde Petersaurach. Das Kommunalunternehmen übernimmt zudem die Errichtung und den Betrieb der Breitbandversorgung in der Gemeinde Petersaurach. | a) Die Hauptversammlung vom 24.01.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 02.02.2012 Nagl | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Hannamann, Andreas, Ansbach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Huber, Martin, Merkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 11.06.2018 Hierzegger | |||
| 4 | c) Gegenstand geändert nun: - die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in der Gemeinde Petersaurach. - die Errichtung, Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und Liegenschaften der Gemeinde Petersaurach, soweit es von der Gemeinde Petersaurach im Einzelfall damit beauftragt wird. - die Planung und Umsetzung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinde Petersaurach, soweit es von der Gemeinde Petersaurach im Einzelfall damit beauftragt wird. Das Kommunalunternehmen verwaltet darüber hinaus im Sinne des Abs. 3 kommunale Einrichtungen, Betriebe, Unternehmen und direkte und indirekte Beteiligungen der Gemeinde und deren Unternehmen und Betriebe, soweit es hierzu von der Gemeinde beauftragt wird. Dazu gehört auch die Verwaltung von Vermögensund Finanzmitteln der Gemeinde selbst oder der hier zuvor genannten Unternehmen, Beteiligungen, Einrichtungen und Betriebe, sowohl im eigenen als auch im fremden Namen, als auch von eigenen Vorhaben oder Vorhaben der hier zuvor genannten Einrichtungen, Betrieben, Beteiligungen und Unternehmen aus eigenen oder zu verwaltenden Mitteln, die bauliche Errichtung, Erhaltung und Betreibung von Anlagen und Betrieben im Rahmen solcher Vorhaben. | a) Am 18.06.2018 wurde § 2 (1) (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung neu gefasst. Desweiteren wurde die Anlage 1 zur Satzung (Mitglieder des Verwaltungsrates) geändert und neu gefasst. | a) 02.05.2019 Hierzegger | ||
| 5 | a) Name geändert, nun: Kommunalunternehmen der Gemeinde Petersaurach Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz A.d.ö.R.) c) Gegenstand geändert, nun: Die Aufgabe des Kommunalunternehmens ist 1. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung und -verteilung im Gemeindegebiet, welche auf Grundlage von erneuerbaren Energien oder nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden, z. B. PV- Anlagen, Versorgung mit Fern-/Nahwärme usw. 2. Die Errichtung und der Betrieb von Speichersystemen im Gemeindegebiet zur Optimierung der Energienutzung, sowie zum Ausgleich von Spitzenlasten, Lastverschiebungen oder Netzstabilisierung des öffentlichen Stromnetzes, z. B. Batteriespeicher usw. 3. Die Errichtung (sowohl Kauf als auch Neubau), Verwaltung oder Bewirtschaftung gemeindlicher Liegenschaften z. B. Bereitstellung von sozialem Wohnraum oder zur Daseinsvorsorge usw. 4. Die Planung oder Umsetzung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen im Gemeindegebiet Petersaurach. | a) Am 04.10.2021 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 (Name, Sitz, Stammkapital) und § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens). | a) 18.01.2022 Hierzegger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.