Handelsregister · HRA 116270

Chronologischer Auszug

Kommunalunternehmen Bernried am Starnberger See · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalunternehmen Bernried am
Starnberger See

b)
Bernried am Starnberger See, Landkreis
Weilheim-Schongau

c)
Betrieb von Veranstaltungsräumen (Inhouse-
Vergabe) und Durchführung von
Veranstaltungen, insbesondere im
gemeindlichen Sommerkeller; Betrieb einer
Küche zur Verpflegung von Einrichtungen der
Gemeinde Bernried am Starnberger See
(Aufgabenübertragung) und von
Einrichtungen, die gemeindliche Aufgaben
erfüllen, insbesondere von Kindertagesstätten;
Betrieb von Einrichtungen der
Erwachsenenbildung im Kloster
(Aufgabenübertragung) und Erbringung von
Dienstleistungen für die Gemeinde Bernried
am Starnberger See (Inhouse-Vergabe). Sie
dienen den übergeordneten Zwecken des
Erhalts ortsgeschichtlicher Denkmäler und
Bauten, insbesondere der Klostergebäude,
gemäß Art. 83 Abs. 1 BV und der Förderung
des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Wohls und des Gemeinschaftslebens nach
Art. 57 Abs. 1 GO in der Gemeinde Bernried
am Starnberger See. Hierbei handelt es sich
um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
i. V. m. Art. 83 Abs. 1 BV und Art. 57 Abs. 1
GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt
auf Grundlage des DAWI-
Freistellungsbeschlusses i. V. m. Art. 106 Abs.
2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen,
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt
unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Steigenberger, Josef, Bernried am Starnberger See,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Vesper, Sylvia, Bernried am Starnberger See,
*XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 21.12.2021., geändert am 05.05.2022
a)
31.05.2022
Drexler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.