Handelsregister · HRA 22080

Chronologischer Auszug

Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landkreis Ohrekreis " Eigenbetrieb
Abfallentsorgung "

b)
Wolmirstedt

c)
Planung und die Durchführung aller dem
Landkreis Ohrekreis nach den gesetzlichen
Vorschriften obliegenden Aufgaben der
Abfallentsorgung und die Vornahme aller
hiermit in Zusammenhang stehenden
Geschäfte und Handlungen nach Maßgabe
der hierfür geltenden Besrimmungen.
a)
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Peters, Natalja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb.

b)
Durch Beschluss des Kreistages des Ohrekreises vom
27.06.2001, 07.07.2004 und vom 02.03.2005 ist die Satzung in §
3,Abs.5 Nr. 3-6 bzw. Nr. 4-6. Abs. 6 (
Betriebsleiter,Zuständigkeiten ) und § 4, Abs.2, 3 insbesondere
N. 2-5 ( Zusammensetzung und Zuständigkeiten des
Betriebsausschusses ) geändert und ergänzt.
a)
15.08.2006
teuschel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.02.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRA 2080)
getreten.
2a)
Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein.

b)
Betriebsleiter:
Peters, Natalja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2007
Ritzmann

b)
Wegen fehlerhafter
Umschreibung von Amts
wegen berichtigt.
3a)
Landkreis Ohrekreis "Eigenbetrieb
Abfallentsorgung"

c)
Planung und die Durchführung aller dem
Landkreis Börde nach den gesetzlichen
Vorschriften obliegenden Aufgaben der
Abfallentsorgung und die Vornahme aller
hiermit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte und Handlungen nach Maßgabe
der hierfür geltenden Bestimmungen
a)
Durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde vom
12.07.2007 ist die Satzung neu gefasst worden und
insbesondere in §§ 1 (Name des Eigenbetriebes, Höhe des
Stammkapitals), 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und 3
(Betriebsleiter, Zuständigkeiten) geändert worden.
a)
26.10.2007
Ritzmann
4a)
Firma von Amts wegen berichtigt, nun:
Landkreis Börde "Eigenbetrieb
Abfallentsorgung"
a)
12.12.2007
Ritzmann
5a)
Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt
des öffentlichen Rechts

b)
Geschäftsanschrift:
Schwimmbadstr. 2 a, 39326 Wolmirstedt

c)
(1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die
Aufgaben als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im
Gebiet des Landkreises. Die Anstalt
übernimmt die Pflichten, Aufgaben und
Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG
LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen
Pflichten und Rechte.
(2) Die Anstalt erstellt das
Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 8 AbfG LSA
für das Gebiet des Landkreises. Das
Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt
insbesondere die Maßnahmen zur
Vermeidung, Verwertung, Behandlung und
Beseitigung von Abfällen.
(3) Die Anstalt hat insbesondere die Aufgabe,
die im Landkreis angefallenen und
überlassenen Abfälle zu sammeln, zu
befördern, zu behandeln, zu lagern,
abzulagern und ergänzende Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft
gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA durchzuführen.
Hierzu plant, errichtet, betreibt und verwaltet
sie die erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus
kann sich die Anstalt im Rahmen des § 128
Abs. 1 KVG LSA in der jeweils geltenden
Fassung, an der Erfassung von nicht
überlassungspflichtigen Wertstoffen
beteiligen.
(4) Die Anstalt regelt die Abfallentsorgung
durch Erlass entsprechender Satzungen für
das Gebiet des Landkreises.
(5) Der Anstalt können von dem Landkreis
weitere Aufgaben übertragen werden.
(6) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung der ihr
obliegenden Aufgaben Dritter bedienen.
Soweit zur Erfüllung von Aufgaben Leistungen
des Landkreises in Anspruch genommen
werden, sind diese angemessen zu vergüten.
(7) Die Anstalt kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dient. Die
Anstalt ist weiter berechtigt, alle Maßnahmen
und Geschäfte zu tätigen, die dem
Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dienen.
a)
Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Vorstände bestellt, vertreten diese
gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Peters, Natalja Wladimirowna, Magdeburg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Dittmer, Solweig, Oschersleben (Bode) OT
Hadmersleben, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts

Mit Beschluss vom 24.08.2016 hat der Kreistag des Landkreises
Börde die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des
öffentlichen Rechts
beschlossen und damit die Umwandlung des Eigenbetriebes in
eine Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Änderung der
Firma.

Mit Beschluss vom 23.11.2016 hat der Kreistag des Landkreises
Börde die Erste Satzung zur Änderung der Satzung
beschlossen. Geändert wurden die §§ 4 (Organe der Anstalt), 5
(Vorstand), 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 8
(Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), 14
(Übergangsregelungen).
a)
03.02.2017
Heise
6b)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Vorstand:
Dittmer, Solveig, Oschersleben (Bode) OT
Hadmersleben, *XX.XX.XXXX
a)
20.02.2017
Heise
7a)
Mit Beschluss vom 16.08.2017 (Beschluss-Nr. 2017/80/0468) hat
der Kreistag des Landkreises Börde die Zweite Satzung zur
Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt
des öffentlichen Rechts beschlossen. Geändert wurden die §§ 1
(Name und Sitz, Stammkapital, Gewährträgerhaftung und
Anstaltslast), 2 (Gegenstand und Zweck der Anstalt, Rechte und
Pflichten), 6 (Verwaltungsrat) und neu eingefügt 6 a
(Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des
Verwaltungsrates).
a)
24.10.2017
Heise
8c)
(1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die
Aufgaben als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im
Gebiet des Landkreises. Die Anstalt
übernimmt die Pflichten, Aufgaben und
Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG
LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen
Pflichten und Rechte.
(2) Die Anstalt erstellt das
Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 8 AbfG LSA
für das Gebiet des Landkreises. Das
Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt
insbesondere die Maßnahmen zur
Vermeidung, Verwertung, Behandlung und
Beseitigung von Abfällen.
(3) Die Anstalt hat insbesondere die Aufgabe,
die im Landkreis angefallenen und
überlassenen Abfälle zu sammeln, zu
befördern, zu behandeln, zu lagern,
abzulagern und ergänzende Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft
gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA durchzuführen.
Hierzu plant, errichtet, betreibt und verwaltet
sie die erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus
kann sich die Anstalt im Rahmen des § 128
Abs. 1 KVG LSA in der jeweils geltenden
Fassung, an der Erfassung von nicht
überlassungspflichtigen Wertstoffen und
Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der
Abfall- und Wertstoffwirtschaft beteiligen.
(4) Die Anstalt regelt die Abfallentsorgung
durch Erlass entsprechender Satzungen für
das Gebiet des Landkreises.
(5) Der Anstalt können von dem Landkreis
weitere Aufgaben übertragen werden.
(6) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung der ihr
obliegenden Aufgaben Dritter bedienen.
Soweit zur Erfüllung von Aufgaben Leistungen
des Landkreises in Anspruch genommen
werden, sind diese angemessen zu vergüten.
(7) Die Anstalt kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dient. Die
Anstalt ist weiter berechtigt, alle Maßnahmen
und Geschäfte zu tätigen, die dem
Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dienen.
a)
09.11.2017
Heise

b)
Gegenstand des
Unternehmens von Amts
wegen gem.
Satzungsänderung vom
16.08.2017 geändert.
9b)
Errichtet:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma:
39326 Wolmirstedt,
Geschäftsanschrift: Meitzendorfer Str. 2,
39326 Wolmirstedt OT Elbeu
39164 Wanzleben-Börde,
Geschäftsanschrift: An der Alten Tonkuhle 9,
39164 Wanzleben-Börde
a)
21.12.2017
Heise
10b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Peters, Natalja Wladimirowna, Magdeburg,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dittmer, Solveig, Oschersleben (Bode) OT
Hadmersleben, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Mühlisch, Holger, Haldensleben, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2019
Heise
11b)
Bestellt:
Vorstand:
Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Mühlisch, Holger, Haldensleben, *XX.XX.XXXX
a)
23.12.2019
Heise
12b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX
a)
24.04.2020
Heise
13b)
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2020
Heise
14a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
a)
Mit Beschluss vom 02.12.2020 hat der Kreistag des Landkreises
Börde die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.10.2021
Köhn
15b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
03.03.2023
Köhn
16b)
Bestellt:
Vorstand:
Schulze, Dennis, Oschersleben (Bode) OT
Hadmersleben, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2023
Heise
17b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX
a)
28.11.2023
Heise
18b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Ballerstedt, Manuel, Hohe Börde OT
Niederndodeleben, *XX.XX.XXXX
a)
15.03.2024
Heise

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.