Handelsregister · HRA 22080
Chronologischer Auszug
Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Landkreis Ohrekreis " Eigenbetrieb Abfallentsorgung " b) Wolmirstedt c) Planung und die Durchführung aller dem Landkreis Ohrekreis nach den gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung und die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Besrimmungen. | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Peters, Natalja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb. b) Durch Beschluss des Kreistages des Ohrekreises vom 27.06.2001, 07.07.2004 und vom 02.03.2005 ist die Satzung in § 3,Abs.5 Nr. 3-6 bzw. Nr. 4-6. Abs. 6 ( Betriebsleiter,Zuständigkeiten ) und § 4, Abs.2, 3 insbesondere N. 2-5 ( Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses ) geändert und ergänzt. | a) 15.08.2006 teuschel b) Tag der ersten Eintragung: 15.02.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRA 2080) getreten. | |
| 2 | a) Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein. b) Betriebsleiter: Peters, Natalja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2007 Ritzmann b) Wegen fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt. | |||
| 3 | a) Landkreis Ohrekreis "Eigenbetrieb Abfallentsorgung" c) Planung und die Durchführung aller dem Landkreis Börde nach den gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung und die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen | a) Durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist die Satzung neu gefasst worden und insbesondere in §§ 1 (Name des Eigenbetriebes, Höhe des Stammkapitals), 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und 3 (Betriebsleiter, Zuständigkeiten) geändert worden. | a) 26.10.2007 Ritzmann | ||
| 4 | a) Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Landkreis Börde "Eigenbetrieb Abfallentsorgung" | a) 12.12.2007 Ritzmann | |||
| 5 | a) Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts b) Geschäftsanschrift: Schwimmbadstr. 2 a, 39326 Wolmirstedt c) (1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises. Die Anstalt übernimmt die Pflichten, Aufgaben und Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen Pflichten und Rechte. (2) Die Anstalt erstellt das Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 8 AbfG LSA für das Gebiet des Landkreises. Das Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. (3) Die Anstalt hat insbesondere die Aufgabe, die im Landkreis angefallenen und überlassenen Abfälle zu sammeln, zu befördern, zu behandeln, zu lagern, abzulagern und ergänzende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA durchzuführen. Hierzu plant, errichtet, betreibt und verwaltet sie die erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus kann sich die Anstalt im Rahmen des § 128 Abs. 1 KVG LSA in der jeweils geltenden Fassung, an der Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen beteiligen. (4) Die Anstalt regelt die Abfallentsorgung durch Erlass entsprechender Satzungen für das Gebiet des Landkreises. (5) Der Anstalt können von dem Landkreis weitere Aufgaben übertragen werden. (6) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter bedienen. Soweit zur Erfüllung von Aufgaben Leistungen des Landkreises in Anspruch genommen werden, sind diese angemessen zu vergüten. (7) Die Anstalt kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dient. Die Anstalt ist weiter berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dienen. | a) Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, vertreten diese gemeinsam. b) Geändert, nun: Vorstand: Peters, Natalja Wladimirowna, Magdeburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dittmer, Solweig, Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Mit Beschluss vom 24.08.2016 hat der Kreistag des Landkreises Börde die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen und damit die Umwandlung des Eigenbetriebes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Änderung der Firma. Mit Beschluss vom 23.11.2016 hat der Kreistag des Landkreises Börde die Erste Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 4 (Organe der Anstalt), 5 (Vorstand), 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), 14 (Übergangsregelungen). | a) 03.02.2017 Heise | |
| 6 | b) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Dittmer, Solveig, Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2017 Heise | |||
| 7 | a) Mit Beschluss vom 16.08.2017 (Beschluss-Nr. 2017/80/0468) hat der Kreistag des Landkreises Börde die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen. Geändert wurden die §§ 1 (Name und Sitz, Stammkapital, Gewährträgerhaftung und Anstaltslast), 2 (Gegenstand und Zweck der Anstalt, Rechte und Pflichten), 6 (Verwaltungsrat) und neu eingefügt 6 a (Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates). | a) 24.10.2017 Heise | |||
| 8 | c) (1) Der Landkreis überträgt der Anstalt die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises. Die Anstalt übernimmt die Pflichten, Aufgaben und Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen Pflichten und Rechte. (2) Die Anstalt erstellt das Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 8 AbfG LSA für das Gebiet des Landkreises. Das Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. (3) Die Anstalt hat insbesondere die Aufgabe, die im Landkreis angefallenen und überlassenen Abfälle zu sammeln, zu befördern, zu behandeln, zu lagern, abzulagern und ergänzende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft gemäß § 1 Abs. 1 AbfG LSA durchzuführen. Hierzu plant, errichtet, betreibt und verwaltet sie die erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus kann sich die Anstalt im Rahmen des § 128 Abs. 1 KVG LSA in der jeweils geltenden Fassung, an der Erfassung von nicht überlassungspflichtigen Wertstoffen und Tätigkeiten gewerblicher Art im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft beteiligen. (4) Die Anstalt regelt die Abfallentsorgung durch Erlass entsprechender Satzungen für das Gebiet des Landkreises. (5) Der Anstalt können von dem Landkreis weitere Aufgaben übertragen werden. (6) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter bedienen. Soweit zur Erfüllung von Aufgaben Leistungen des Landkreises in Anspruch genommen werden, sind diese angemessen zu vergüten. (7) Die Anstalt kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dient. Die Anstalt ist weiter berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck gemäß Abs. 1 dienen. | a) 09.11.2017 Heise b) Gegenstand des Unternehmens von Amts wegen gem. Satzungsänderung vom 16.08.2017 geändert. | |||
| 9 | b) Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 39326 Wolmirstedt, Geschäftsanschrift: Meitzendorfer Str. 2, 39326 Wolmirstedt OT Elbeu 39164 Wanzleben-Börde, Geschäftsanschrift: An der Alten Tonkuhle 9, 39164 Wanzleben-Börde | a) 21.12.2017 Heise | |||
| 10 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Peters, Natalja Wladimirowna, Magdeburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Dittmer, Solveig, Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Mühlisch, Holger, Haldensleben, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2019 Heise | |||
| 11 | b) Bestellt: Vorstand: Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Mühlisch, Holger, Haldensleben, *XX.XX.XXXX | a) 23.12.2019 Heise | |||
| 12 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schulz, Reinhard, Barleben, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2020 Heise | |||
| 13 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2020 Heise | |||
| 14 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. | a) Mit Beschluss vom 02.12.2020 hat der Kreistag des Landkreises Börde die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.10.2021 Köhn | ||
| 15 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 03.03.2023 Köhn | |||
| 16 | b) Bestellt: Vorstand: Schulze, Dennis, Oschersleben (Bode) OT Hadmersleben, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstand: Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2023 Heise | |||
| 17 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Voigt, Matthias, Hohe Börde OT Brumby, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2023 Heise | |||
| 18 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Gruber, Denis, Tangerhütte, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Ballerstedt, Manuel, Hohe Börde OT Niederndodeleben, *XX.XX.XXXX | a) 15.03.2024 Heise |
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