Handelsregister · HRA 2245
Chronologischer Auszug
Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn b) Kühlungsborn c) Anlagen für den Fremdenverkehr anzuschaffen, zu unterhalten und zu erneuern sowie die Unterhaltung des städtischen Vermögens abzusichern und Leistungen für Dritte zu erbringen. | a) Die Leitung des Eigenbetriebes obliegt dem Bürgermeister (nachfolgend Werkleiter genannt). Der Werkleiter vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die seiner Entscheidung unterliegen. Der Werkleiter unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, wenn die Angelegenheiten seiner eigenen Entscheidung unterliegen. Alle übrigen Zeichnungsberechtigten unterzeichnen stetst "im Auftrage". Erklärungen des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind von zwei vertretungsberechtigten Personen (Bürgermeister sowie einem seiner Stellvertreter) handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. b) als Bürgermeister: Karl, Rainer, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX als 1. Stadträtin: Wohlschlegel, Jeane, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX als 2. Stadtrat: Ziesig, Uwe, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Die Betriebssatzung wurde durch die Stadtvertreterversammlung am 18.11.2001 beschlossen. Die Bekanntmachungen der Betriebssatzung erfolgte in der Anlage zum Amtlichen Mitteilungsblatt des Landkreises Bad Doberan am 04.12.2001. | a) 05.09.2006 Danowski b) Tag der ersten Eintragung: 16.10.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vertretungsberechtigter: Ziesig, Uwe, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vertretungsberechtigte als 2. Stadträtin: Wehner, Angela, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2009 Schultze | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn | a) Von Amts wegen berichtigt, nun: Gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebes ist der Bürgermeister. b) Nicht vertretungsberechtigt entsprechend § 5 (1) der Eigenbetriebssatzung: als 1. Stadträtin: Wohlschlegel, Jeane, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX Vertretungsberechtigte als 2. Stadträtin: Wehner, Angela, Kühlungsborn, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2016 Eick | ||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: Bereitstellung, Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen sowie die Unterhaltung des städtischen Vermögens abzusichern und Leistungen für Dritte zu erbringen. | a) Aufgrund eines Systemfehlers erneut vorgetragen: Juristische Person Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Die Betriebssatzung wurde durch die Stadtvertreterversammlung am 18.11.2001 beschlossen. Die Bekanntmachungen der Betriebssatzung erfolgte in der Anlage zum Amtlichen Mitteilungsblatt des Landkreises Bad Doberan am 04.12.2001. Die Stadtvertreterversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen. | a) 22.11.2017 Eick b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.