Handelsregister · HRA 114359

Chronologischer Auszug

Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Hebertshausen

b)
Hebertshausen, Landkreis Dachau

c)
Erwerb, Verkauf und Tausch von Immobilien
und grundstücksgleicher Rechte; Planung,
Errichtung, Modernisierung, Instandhaltung,
Verwaltung und langfristige Vermietung von
baulichen und technischen Anlagen zur
Schaffung preisgünstiger Wohungen für
einkommensschwache Haushalte und von
Nahversorgungseinrichtungen auf Fl.Nr. 55/7
(Bahnhofstraße 4) der Gemarkung
Hebertshausen, preisgünstiger Wohungen für
einkommensschwache Haushalte und von
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z.
B. Arztpraxis, Apotheke) auf Fl.Nr. 87 (Nähe
Krautgartenstraße) der Gemarkung
Hebertshausen (Aufgabenübertragungen); Art.
22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend;
Leerstandsmanagement in der Gemeinde
Hebertshausen (Aufgabenübertragung);
Planung, Errichtung und Betrieb von
Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden
des Kommunalunternehmens
(Aufgabenübertragung) und Planung und
Errichtung von baulichen und technischen
Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen
(Inhouse-Vergaben). Hierbei handelt es sich
um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
i.V.m. Art. 83 Abs. 1, 106 Abs. 2 BV, Art. 57
Abs. 1 GO; die Gemeinde erlässt einen
Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-
Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs.
2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt
unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das
Kommunalunternehmen erhält zur Erfüllung
seiner Aufgaben nach Abs. 1 das Recht,
vorgenannte Grundstücke der Gemeinde
Hebertshausen zu nutzen. Einzelheiten der
Nutzung werden durch Zweckvereinbarungen
bestimmt, soweit erforderlich.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Liegsalz, Leonhard, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Vogl, Michael, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 16.06.2020 mit Nachtrag vom 19.01.2021.
a)
11.06.2021
Baier
2b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Niedenhoff, Alexandra Maritta, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Liegsalz, Leonhard, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX
a)
24.10.2023
Lebelt
3b)
Funktion von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Niedenhoff, Alexandra Maritta, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX
a)
15.11.2023
Lebelt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.