Handelsregister · HRA 114359
Chronologischer Auszug
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen b) Hebertshausen, Landkreis Dachau c) Erwerb, Verkauf und Tausch von Immobilien und grundstücksgleicher Rechte; Planung, Errichtung, Modernisierung, Instandhaltung, Verwaltung und langfristige Vermietung von baulichen und technischen Anlagen zur Schaffung preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Nahversorgungseinrichtungen auf Fl.Nr. 55/7 (Bahnhofstraße 4) der Gemarkung Hebertshausen, preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Arztpraxis, Apotheke) auf Fl.Nr. 87 (Nähe Krautgartenstraße) der Gemarkung Hebertshausen (Aufgabenübertragungen); Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend; Leerstandsmanagement in der Gemeinde Hebertshausen (Aufgabenübertragung); Planung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden des Kommunalunternehmens (Aufgabenübertragung) und Planung und Errichtung von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse-Vergaben). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, 106 Abs. 2 BV, Art. 57 Abs. 1 GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI- Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 1 das Recht, vorgenannte Grundstücke der Gemeinde Hebertshausen zu nutzen. Einzelheiten der Nutzung werden durch Zweckvereinbarungen bestimmt, soweit erforderlich. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Liegsalz, Leonhard, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Vogl, Michael, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 16.06.2020 mit Nachtrag vom 19.01.2021. | a) 11.06.2021 Baier | |
| 2 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Niedenhoff, Alexandra Maritta, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Liegsalz, Leonhard, Hebertshausen, *XX.XX.XXXX | a) 24.10.2023 Lebelt | |||
| 3 | b) Funktion von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Niedenhoff, Alexandra Maritta, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2023 Lebelt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.