Handelsregister · HRB 12658
Chronologischer Auszug
Kommunale Gebäudemanagementgesellschaft Angermünde mbH (KGMA mbH) · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kommunale Gebäudemanagementgesellschaft Angermünde mbH (KGMA mbH) b) Angermünde Geschäftsanschrift: Berliner Straße 73, 16278 Angermünde c) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von kaufmännischen und technischen Gebäudeund Liegenschaftsmanagementleistungen - so genanntes Facility-Management - für den kommunalen Gesellschafter. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Achterberg, Peter Heinz, *XX.XX.XXXX, Angermünde mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 20.06.2019 | a) 26.08.2019 Gruß | |
| 2 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von kaufmännischen und technischen Gebäudeund Liegenschaftsmanagementleistungen - so genanntes Facility-Management - für den kommunalen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann für öffentliche Aufgaben des kommunalen Gesellschafters insoweit auch eigene Gebäude erwerben, errichten, sanieren und unterhalten. Der öffentliche Zweck i.S.d. § 91 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf leitet sich jeweils aus der öffentlichen Nutzung der Gebäude und Liegenschaften des kommunalen Gesellschafters ab. Das Unternehmen ist auch zur wirtschaftlichen Verwaltung fiskalischer Grundstücke des kommunalen Gesellschafters berechtigt. | a) 09.09.2019 Gruß | ||||
| 3 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 Ziffer 6 (Aufsichtsrat). | a) 28.04.2020 Baum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.