Handelsregister · HRB 31209

Registerinformationen

Kommunale Entwicklungsgesellschaft Bücken mbH · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kommunale Entwicklungsgesellschaft Bücken mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hoya
Geschäftsanschrift
Lange Straße 74, 27318 Hoya

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 31209
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
23.09.2025
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung kommunaler Entwicklungsaufgaben innerhalb des Fleckens Bücken, insbesondere der Ankauf, der Verkauf, die Beplanung sowie die Erschließung von Bauland sowie die Sanierung und Entwicklung von Gebäuden und kommunalen Einrichtungen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jens Plate

Syke

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Tag der ersten Eintragung: 23.05.2000 Ges.Vertrag Blatt 5-22 Sdb Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.07.2006.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 14 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hoya beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.