Handelsregister · VR 6848 KI

Chronologischer Auszug

Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e. V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des
Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e. V.

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden einzeln oder durch mindestens zwei
weitere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Bockholt, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Niebüll

Vorstandsmitglied:

2.
Demmin, Björn, *XX.XX.XXXX, Preetz

Vorstandsmitglied:

3.
Schröder, Jan Peter, *XX.XX.XXXX, Bad Segeberg

Vorsitzender:
4.
Dr. Tauras, Olaf, *XX.XX.XXXX, Neumünster

Vorstandsmitglied:

5.
Wiegels, Jan, *XX.XX.XXXX, Mölln
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 28.03.2017
a)
11.02.2019
Lämmerhirt
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2019
hat die Änderung der Satzung in § 2 der Satzung
(Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
13.01.2020
Jacobsen
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

1. Bockholt, Wilfried

Nicht mehr Vorsitzender:
4. Dr. Tauras, Olaf

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

5. Wiegels, Jan
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2023
hat die Änderung der Satzung in §§ 8 und 10 beschlossen.
a)
27.03.2024
Mertens

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.