Handelsregister · HRA 707446

Chronologischer Auszug

Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Karlsruhe · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis
Karlsruhe Anstalt des öffentlichen Rechts des
Landkreises Karlsruhe

b)
Karlsruhe
Geschäftsanschrift:
Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe

c)
die Bereitstellung von Wohnraum,
insbesondere für die Unterbringung von
Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe. Weitere
Aufgabe der Kommunalanstalt ist die
Beratung und Unterstützung von
kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei
der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen.
Sofern es dem Zweck der Kommunalanstalt
dienlich ist, kann sich die Kommunalanstalt
mit Zustimmung des Landkreises Karlsruhe
entsprechend § 105a GemO i.V.m. § 48 LKrO
an anderen Unternehmen beteiligen.
a)
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern - dem
Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorstandsvorsitzende:
Früh, Barbara, geb. Wittmann, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorstandvorsitzender:
Watteroth, Ragnar Horst Heinrich, Karlsbad,
*XX.XX.XXXX
a)
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß§ 102a
GemO i.V.m. § 48 LKrO (Kommunalanstalt)
Satzung vom 21.07.2016.
a)
24.03.2017
Neber

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.