Technische und kaufmännische Beratungs- und Ingenieurleistung für Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Becker
Pohlheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Niklas Knöpp
Braunfels
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 9
Fall 14
Fall 18
Fall 20
Fall 22
Satzung
Satzung vom 27.08.2014
Die Hauptversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.01.2016 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.12.2025 hat die Änderung der Satzung in § 13 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommunal Consult Thomas Becker GmbH mit Sitz in Wettenberg (Amtsgericht Gießen, HRB 6858).
Aufgrund der in der Satzung vom 27.08.2014 enthaltenen Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2014/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR durchgeführt.
Das Genehmigte Kapital 2014/I beträgt noch 20.000,00 EUR.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 27.08.2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18.09.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/1).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.