Handelsregister · HRB 142437
Chronologischer Auszug
Komm & Sieh gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Komm & Sieh gemeinnützige GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Lehrter Straße 68, 10557 Berlin c) Zweck ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, den betreuten Beschäftigten beruflich zu integrieren. Die Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr. 3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Zwick, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | 1. Berchner, Jost, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2012 | a) 11.06.2012 Horstkotte |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 1: Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Zwick, Martin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 20.06.2012 Horstkotte | ||||
| 3 | c) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. Im Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr.3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck der Gesellschft) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft). | a) 20.12.2012 Wohlfeil | |||
| 4 | Nicht mehr Prokurist: 1. Berchner, Jost | a) 12.02.2016 Lampe | ||||
| 5 | 2. Waldhoff, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 26.02.2016 Sparka | ||||
| 6 | Nicht mehr Prokurist: 2. Waldhoff, Matthias | a) 18.06.2018 Guth | ||||
| 7 | 3. Lichtwer, Ana, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 19.12.2018 Trittin | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Zwick, Martin Geschäftsführer: 2. Schmiedel, Dana, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | Nicht mehr Prokurist: 3. Lichtwer, Ana | a) 25.02.2021 Janda | |||
| 9 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtwesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes im Sinne des § 28 SGB XII. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. Im Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr. 3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen aller Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die zum Verein für Berliner Stadtmission gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: Verein für Berliner Stadtmission, TSB Theologisches Studienzentrum Berlin gGmbH, Berliner Stadtmission Servicegesellschaft mbH, Berliner Stadtmission Gemeinnützige Diakonie Betriebs GmbH. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu diesem Zweck kann sie auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die Vorgenannten erbringen oder empfangen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in der Präambel, in § 1 (Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand). | a) 07.01.2022 Dr. Kuhlmann | |||
| 10 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtwesens, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe Anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. Im Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr. 3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften der Unternehmensgruppe "Berliner Stadtmission", die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch Personaldienstleistungen, administrative und Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und anderen Sachmitteln. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 4 (Stammkapital) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft). | a) 18.03.2022 Dr. Kuhlmann | |||
| 11 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtswesens, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO (Abgabenordnung), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB Xll) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. lm Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von lnklusionsbetrieben im Sinne des § 215 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Abs. 1 SGB IX sein werden. lnklusionsbetriebe werden beispielsweise im Rahmen von Leistungen der Gastronomie sowie des Verpflegungs-, Catering- und Veranstaltungsservice und im Rahmen eines Sozialkaufhauses, in dem beispielsweise durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände transportiert, hergerichtet, gereinigt und veräußert werden, errichtet und betrieben. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften der Unternehmensgruppe "Berliner Stadtmission", die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch Personaldienstleistungen, administrative und Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und anderen Sachmitteln. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand). | a) 11.10.2022 Dr. Kuhlmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.