Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.02.1982 zuletzt geändert am 01.12.1998
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2012 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den § 4 Ziffer 25 (Organe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Zweck) und 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2022 mit Nachtrag vom 27.02.2023 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2026 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Vorstand), 8 (Zuständigkeit des Vorstandes) und 9 (Beschlussfassung des Vorstandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 233 Sonderband
Beschluss Blatt 244 Sonderband
aktuelle Satzung Blatt 246 - 249 Sonderband
Fall 3
Anmeldung Blatt 258 Sonderband
Fall 4
Fall 5
Satzungsänderung Blatt 43 ff. Sonderband
Fall 8
geänderte Satzung Blatt 53 ff. Sonderband
Fall 9
Satzung Blatt 6 ff Sonderband
Fall 10
Fall 11
Satzung Blatt 130-135 Sonderband
Fall 12
Fall 13
Von Amts wegen eingetragen: Berichtigung laufende Nummer 11
Fall 16
Der Vorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern, a) bis zu zwei Geschäftsführer*innen sowie b) zwei bis vier weiteren Personen. Der/die Geschäftsführer*innen vertreten den Verein einzeln. Zur wirksamen Vertretung des Vereins ist bei Erwerb/Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie bei Rechtsgeschäften über Erwerb und Veräußerungen mit einem Wert von über 50.000,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.