Handelsregister · VR 12088

Chronologischer Auszug

Kolpingwerk im Erzbistum Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpingwerk im Erzbistum Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem
jeweiligen Diözesanvorsitzenden des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzenden des Vereins
- dem jeweiligen Präses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins
- dem jeweiligen Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin
- dem jeweiligen gewählten Mitglied des Präsidiums des
Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin
- zwei weiteren, durch die Mitgliederversammlung zu
wählende, Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In vermögensrechtlicher Beziehung darf der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
- Immobilien weder erwerben noch veräußern
- bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder
verpfänden, noch in anderer Weise dinglich belasten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Braun, Siegfried, Berlin
Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland
- Diözesanverband Berlin:

2.
Okon, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband
Berlin:

3.
Rößner, Klaus, Berlin

Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender:

4.
Stenzel, Meinrad, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung wurde am 28.08.1991 errichtet und
am 27.11.2002 neu gefasst.
a)
28.09.2006
Thiel
b)
Satzung Bl.
107-111
Beschluss Bl.
105

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin:
3. Rößner, Klaus
Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin:
5.
Brühe, Matthias, *XX.XX.XXXX, Hennigsdorf
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Der § 13 (Ehrenamtspauschale) ist neu eingefügt,
dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
11.08.2010
Loest
b)
Beschluss
Bl. 154-155
(163-165)
3b)
Nicht mehr Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes
Deutschland - Diözesanverband Berlin:
2. Okon, Cornelia

Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland
- Diözesanverband Berlin :
6.
Dr. Weber, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 5:
Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als stellvertretender Vorsitzender:
Brühe, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.04.2016
Kalinowski
4b)
Nicht mehr Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender:
4. Stenzel, Meinrad
Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender:
7.
Jurasch, Adalbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.11.2017
Kalinowski
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Braun, Siegfried
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Organe) zu §
10.1 (Organe) und die Einfügung des § 10 .2 (Beschlussfassung und Durchführung von Versammlungen/Sitzungen der Organe im Wege moderner
Kommunikationsmittel) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
13.02.2022 bis 12.01.2023 im schriftlichen Verfahren die Einfügung des § 15 (Ordnung und Prävention gegen sexualisierte Gewalt) beschlossen.
Der Paragraph 15 ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
05.04.2023
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.30-34/48

Protokoll
Bl.36/49 (37-42)
Bd.2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.