Handelsregister · VR 12088
Chronologischer Auszug
Kolpingwerk im Erzbistum Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpingwerk im Erzbistum Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem jeweiligen Diözesanvorsitzenden des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzenden des Vereins - dem jeweiligen Präses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins - dem jeweiligen Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin - dem jeweiligen gewählten Mitglied des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin - zwei weiteren, durch die Mitgliederversammlung zu wählende, Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. In vermögensrechtlicher Beziehung darf der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung - Immobilien weder erwerben noch veräußern - bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden, noch in anderer Weise dinglich belasten. b) Vorstandsmitglied: 1. Braun, Siegfried, Berlin Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin: 2. Okon, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin: 3. Rößner, Klaus, Berlin Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender: 4. Stenzel, Meinrad, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung wurde am 28.08.1991 errichtet und am 27.11.2002 neu gefasst. | a) 28.09.2006 Thiel b) Satzung Bl. 107-111 Beschluss Bl. 105 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin: 3. Rößner, Klaus Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin: 5. Brühe, Matthias, *XX.XX.XXXX, Hennigsdorf | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen. Der § 13 (Ehrenamtspauschale) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 11.08.2010 Loest b) Beschluss Bl. 154-155 (163-165) | |
| 3 | b) Nicht mehr Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin: 2. Okon, Cornelia Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland - Diözesanverband Berlin : 6. Dr. Weber, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 5: Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als stellvertretender Vorsitzender: Brühe, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 20.04.2016 Kalinowski | ||
| 4 | b) Nicht mehr Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender: 4. Stenzel, Meinrad Diözesanvorsitzender des Kolpingwerkes Diözesanverband Berlin als Vorsitzender: 7. Jurasch, Adalbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 07.11.2017 Kalinowski | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Braun, Siegfried | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Organe) zu § 10.1 (Organe) und die Einfügung des § 10 .2 (Beschlussfassung und Durchführung von Versammlungen/Sitzungen der Organe im Wege moderner Kommunikationsmittel) beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom 13.02.2022 bis 12.01.2023 im schriftlichen Verfahren die Einfügung des § 15 (Ordnung und Prävention gegen sexualisierte Gewalt) beschlossen. Der Paragraph 15 ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 05.04.2023 Kalinowski b) Beschluss Bl.30-34/48 Protokoll Bl.36/49 (37-42) Bd.2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.