Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vermögens des Vereins unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Kolpingwerkes Deutschland gemäß § 6 Ziffer 4 Generalstatut des Internationalen Kolpingwerkes. Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Heckl
Schwabmünchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.03.2001 zuletzt geändert am 12.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.