Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kolpingwerkes Deutschland.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Gisela Knobloch
Rosenheim
Vorstand
Walraud Eleonore Reich
Rosenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.07.1897 zuletzt geändert am 10.05.1978
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2004 hat die Satzung neu gefaßt.
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2015 mit Nachtrag vom 04.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 10 (BGB-Vorstand, Vertretung der Kolpingfamilie).
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2023 hat die Änderung des § 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.12.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20 So.
Neue Satzung Bl.6 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 7, HBBl. 52
SBBl. 8, HBBl. 54
SBBl. 9, HBBl. 58
SBBl. 9, 10; HBBl. 62
SBBl. 11, HBBl. 63
SBBl. 12, HBBl. 65
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.