Handelsregister · VR 520754
Chronologischer Auszug
Kolpingsfamilie Rauental e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpingsfamilie Rauental e.V. b) Rastatt | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. b) Stellvertretender Vorsitzender: Schäfer, Bernhard, Fernmeldetechniker, Rastatt Vorsitzender: Braun, Werner, Rastatt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.06.1996. | a) 28.10.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.12.1997 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende(n) und eine(n) oder zwei stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. b) Bestellt als Vorsitzende: Göttlicher, Carmen, geb. Schlager, Rastatt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Fiedler, Kerstin, geb. Blum, Rastatt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Schäfer, Bernhard, Fernmeldetechniker, Rastatt Nicht mehr Vorsitzender: Braun, Werner, Rastatt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2016 mit Änderung vom 13.10.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.11.2020 Knauf | |
| 3 | a) 19.11.2020 Knauf b) Eintragung lfd. Nr. 2 von Amts wegen ergänzt: Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 33 - 42 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.