Handelsregister · VR 1139
Chronologischer Auszug
Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim b) Ludwigshafen-Oggersheim | a) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils allein. b) 1. Schatzmeister: Krahn, Gerhard, Diplomingenieur (FH), Luwigshafen 1. Schriftführer: Boudgoust, Georg, Bankkaufmann, Ludwigshafen- Oggersheim 2. Vorsitzender: Lenhart, Peter, Ludwigshafen/Rhein 1. Vorsitzender: Reis, Erich, Techn. Angestellter, Ludwigshafen/Rh weiteres Vorstandsmitglied: Eschli, Monika, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.11.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.10.1997 geändert. b) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem weiterem Vorstandsmitglied. Der Mitgliederversammlung obliegt die Zustimmung zu allen vermögensrechtlichen Geschäftshandlungen des Vorstandes, die über den von der Mitgliederversammlung genehmigten Betrag von DM 10.000,- - im Einzelfall hinausgehen. In jedem Falle bedürfen der Zustimmung alle Handlungen zu einem Erwerb, zur Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten sowie Sondereigentum und die Verpfändung beweglichen Vereinsvermögens. In jedem Falle bedürfen der Zustimmung alle Handlungen zu einem Erwerb, zur Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten sowie Sondereigentum und die Verpfändung beweglichen Vereinsvermögens.. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung und unter Beachtung des § 21 des Generalstatutes: a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen, das den Wert von DM 10.000,- übersteigt, verpfänden, zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen. c) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein einem Betrag von mehr als DM 10.000,- - führen. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern und grundstückähnlichen Rechten durch die örtliche Kolpingsfamilie bzw. deren Rechtsträger sowie der Verkauf und die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vermögens unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Zentralvorstandes/-präsidiums bzw. des Generalpräsidiums. Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung. Die Genehmigung setzt die Vorlage der Bau und Finanzierungsplanungen voraus. Eine evtl. Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht des Zentralvorstandes/Präsidiums bzw. des Generalpräsidiums nicht begründen. | a) 26.01.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 08.02.1966. Satzung Bl. 4-9, 42-50, 151-164 Beschl. Bl.41, 56-60, 141-142, 149-150 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1139 LU getreten. Freigegeben am 26.01.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Lenhart, Peter, Ludwigshafen/Rhein Gewählt als 2. Vorsitzender: Schönung, Roland, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2007 Englert | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Reis, Erich, Techn. Angestellter, Ludwigshafen/Rh Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schönung, Roland, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Schriftführer: Boudgoust, Georg, Bankkaufmann, Ludwigshafen- Oggersheim nunmehr 1. Vorsitzender: Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX nunmehr 2. Vorsitzender: Gebauer, Andreas, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX nunmehr Schriftführer: Müller, Klaus, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 16.07.2012 Heiß b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim e.V. | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB gehörend: weiteres Vorstandsmitglied: Eschli, Monika, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB gehörend: Schriftführer: Müller, Klaus, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB gehörend: 1. Schatzmeister: Krahn, Gerhard, Diplomingenieur (FH), Luwigshafen | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.03.2015 Heiß b) Fall 5 |
| 5 | b) Gewählt als 2. Vorsitzender: Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Gebauer, Andreas, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 17.03.2022 Heiß b) Fall 6 | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Pflichten der Mitglieder) in Ziff. 1 b) und c) beschlossen. Beschluss Blatt 147 und 149 RS der Akten Satzung Blatt 172 - 186 der Akten | a) 17.11.2022 Heiß b) Fall 7 | ||
| 7 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzender: Kapp, Roland, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Gebauer, Andreas, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2024 Hundt b) Fall 9 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.