Handelsregister · VR 1139

Chronologischer Auszug

Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim

b)
Ludwigshafen-Oggersheim
a)
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten
jeweils allein.

b)
1. Schatzmeister:
Krahn, Gerhard, Diplomingenieur (FH), Luwigshafen
1. Schriftführer:
Boudgoust, Georg, Bankkaufmann, Ludwigshafen-
Oggersheim
2. Vorsitzender:
Lenhart, Peter, Ludwigshafen/Rhein
1. Vorsitzender:
Reis, Erich, Techn. Angestellter, Ludwigshafen/Rh
weiteres Vorstandsmitglied:
Eschli, Monika, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.11.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 02.10.1997 geändert.

b)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Schatzmeister,
dem Schriftführer und einem weiterem Vorstandsmitglied. Der Mitgliederversammlung
obliegt die Zustimmung zu allen vermögensrechtlichen Geschäftshandlungen des
Vorstandes, die über den von der Mitgliederversammlung genehmigten Betrag von DM
10.000,- - im Einzelfall hinausgehen.
In jedem Falle bedürfen der Zustimmung alle Handlungen zu einem Erwerb, zur
Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten sowie
Sondereigentum und die Verpfändung beweglichen Vereinsvermögens.
In jedem Falle bedürfen der Zustimmung alle Handlungen zu einem Erwerb, zur
Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten sowie
Sondereigentum und die Verpfändung beweglichen Vereinsvermögens..
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung und unter
Beachtung des § 21 des Generalstatutes:
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dinglich belasten.
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen, das den Wert von DM 10.000,- übersteigt, verpfänden, zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen.
c) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein einem Betrag von mehr
als DM 10.000,- - führen.
Der Erwerb von Grundstücken, Häusern und grundstückähnlichen Rechten durch die
örtliche Kolpingsfamilie bzw. deren Rechtsträger sowie der Verkauf und die Begebung des
gesamten oder eines größeren Teils des Vermögens unterliegen der schriftlichen
Genehmigung des Zentralvorstandes/-präsidiums bzw. des Generalpräsidiums.
Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung. Die Genehmigung setzt die Vorlage der Bau und Finanzierungsplanungen
voraus.
Eine evtl. Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht des
Zentralvorstandes/Präsidiums bzw. des Generalpräsidiums nicht begründen.
a)
26.01.2006
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.02.1966.

Satzung Bl. 4-9, 42-50, 151-164
Beschl. Bl.41, 56-60, 141-142,
149-150

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1139 LU
getreten.
Freigegeben am 26.01.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lenhart, Peter, Ludwigshafen/Rhein
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schönung, Roland, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2007
Englert
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Reis, Erich, Techn. Angestellter, Ludwigshafen/Rh
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schönung, Roland, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Schriftführer:
Boudgoust, Georg, Bankkaufmann, Ludwigshafen-
Oggersheim
nunmehr
1. Vorsitzender:
Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
nunmehr
2. Vorsitzender:
Gebauer, Andreas, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Schriftführer:
Müller, Klaus, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2012
Heiß

b)
Fall 3
4a)
Kolpingsfamilie Ludwigshafen-Oggersheim e.V.
a)
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus

dem/der 1. Vorsitzenden und
dem/der 2. Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum
vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB
gehörend:
weiteres Vorstandsmitglied:
Eschli, Monika, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum
vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB
gehörend:
Schriftführer:
Müller, Klaus, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Nach Satzungsneufassung nicht mehr zum
vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB
gehörend:
1. Schatzmeister:
Krahn, Gerhard, Diplomingenieur (FH), Luwigshafen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.03.2015
Heiß

b)
Fall 5
5b)
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gebauer, Andreas, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
a)
17.03.2022
Heiß

b)
Fall 6
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2022 hat die Änderung der Satzung in

§ 5 (Pflichten der Mitglieder) in Ziff. 1 b) und c)

beschlossen.
Beschluss Blatt 147 und 149 RS der Akten

Satzung Blatt 172 - 186 der Akten
a)
17.11.2022
Heiß

b)
Fall 7
7b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Stauder, Horst, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Kapp, Roland, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Gebauer, Andreas, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2024
Hundt

b)
Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.