Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, die Veräußerung oder Begebung des gesamten oder mindestens 50 % des Vermögens des Vereins bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Kolpingwerkes Deutschland gemäß § 6 Ziffer 4 Generalstatut des Internationalen Kolpingwerkes. Die vorgenannte Genehmigung ist ebenfalls erforderlich zum Abschluss schuldrechtlicher Verträge betreffend Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Belastung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Scharwey
Lippetal
Vorstand
Margret Strunk
Lippetal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 07.02.2014 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.02.2015 in § 8 (Mitgliederversammlung) und 14 (Genehmigungen) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.