Handelsregister · VR 20508
Chronologischer Auszug
Kolpingsfamilie Bastheim e.V. · Amtsgericht Schweinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpingsfamilie e.V. b) Bastheim | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Masur, Günther, Bastheim, *XX.XX.XXXX Präses: Dziedziech, Wiktor, Pfarrer, Bastheim, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 30.01.1952 zuletzt geändert am 26.02.1994 | a) 16.02.2006 Kempinski b) Tag der ersten Eintragung: 28.02.1959. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 97-102 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Präses: Dziedziech, Wiktor, Pfarrer, Bastheim, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Masur, Günther, Bastheim, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Türk, Stefan, Bastheim, *XX.XX.XXXX Gewählt: Präses: Zimmermann, Hans-Günther, Bastheim-Rödles, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2013 Gary b) Protokoll Bl. 2 ff und 5 ff SB; | ||
| 3 | a) Name geändert, nun: Kolpingsfamilie Bastheim e.V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vermögens des Vereins unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Kolpingswerks Deutschland gemäß § 6 Generalstatut des Internationalen Kolpingwerkes. Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung. Die Genehmigung setzt die Vorlage der Bau- und Finanzierungsplanungen voraus. Eine eventuelle Gehehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht des Kolpingwerkes Deutschland beziehungsweise des Internationalen Kolpingwerkes und deren jeweiliger Organe nicht begründen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Mit Nachtrag vom 19.03.2023 wurde weiter die Änderung der §§ 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Vorstand/ Vertretung der Kolpingsfamilie) beschlossen sowie § 15 (Ermächtigung) neu in die Satzung eingefügt. Dabei wurde insbesondere die Zusammensetzung des Vorstands geändert und dessen Vertretungsbefugnis durch den § 14 (Schlussbestimmungen) eingeschränkt. | a) 24.05.2023 Mayr b) Satzung Bl. 43 ff SB; Protokolle Bl. 22 ff sowie Bl. 29 ff SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.