Handelsregister · VR 20508

Chronologischer Auszug

Kolpingsfamilie Bastheim e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpingsfamilie e.V.

b)
Bastheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Masur, Günther, Bastheim, *XX.XX.XXXX
Präses:
Dziedziech, Wiktor, Pfarrer, Bastheim, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 30.01.1952 zuletzt geändert am 26.02.1994
a)
16.02.2006
Kempinski

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.02.1959.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 97-102 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Präses:
Dziedziech, Wiktor, Pfarrer, Bastheim, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Masur, Günther, Bastheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Türk, Stefan, Bastheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Präses:
Zimmermann, Hans-Günther, Bastheim-Rödles,
*XX.XX.XXXX
a)
11.02.2013
Gary

b)
Protokoll Bl. 2 ff und 5 ff SB;
3a)
Name geändert, nun:
Kolpingsfamilie Bastheim e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vermögens des Vereins unterliegen der schriftlichen
Genehmigung des Kolpingswerks Deutschland gemäß §
6 Generalstatut des Internationalen Kolpingwerkes. Dies
gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über die
erste Hypothek hinausgehende Beleihung. Die
Genehmigung setzt die Vorlage der Bau- und
Finanzierungsplanungen voraus. Eine eventuelle
Gehehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht
des Kolpingwerkes Deutschland beziehungsweise des
Internationalen Kolpingwerkes und deren jeweiliger
Organe nicht begründen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Mit Nachtrag vom 19.03.2023 wurde weiter die Änderung der §§ 8
(Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Vorstand/ Vertretung der Kolpingsfamilie)
beschlossen sowie § 15 (Ermächtigung) neu in die Satzung eingefügt. Dabei wurde
insbesondere die Zusammensetzung des Vorstands geändert und dessen
Vertretungsbefugnis durch den § 14 (Schlussbestimmungen) eingeschränkt.
a)
24.05.2023
Mayr

b)
Satzung Bl. 43 ff SB; Protokolle
Bl. 22 ff sowie Bl. 29 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.